Gesetzliche Grundlagen - Lehrgangsstruktur - Qualitätsstandards

Ausbildungsgrundlagen

Transparente Ausbildungsstruktur nach österreichischem Recht!
Alle wichtigen Informationen zu Lehrgangsstruktur, gesetzlichen Grundlagen und Qualitätsstandards unserer BMJ-anerkannten Mediatorenausbildung.

Rechtssicher. Strukturiert. Qualitätsgeprüft.

Gesetzliche Grundlagen der Ausbildung

Unsere Ausbildung basiert auf der österreichischen Zivilrechts-Mediations-Ausbildungsverordnung

Lehrgangs-Struktur

Nach BGBl. II v. 22.1.04, Nr. 47

Die Grundstruktur unseres Lehrgangs orientiert sich an der Anlage 1 der Zivilrechts-Mediations-Ausbildungsverordnung. Bei Absolvierung der regulären Ausbildungsordnung sind 365 Ausbildungseinheiten zu absolvieren.

Zusätzlich bieten wir 32 Unterrichtseinheiten Lernweggespräche an, die sich auf persönliche Lernstrategien und Selbstmarketing fokussieren. Diese sind nicht verpflichtend und stehen auch Teilnehmer*innen anderer Lehrgänge offen.

Gesetzliche Grundlagen

Lernziele der Ausbildung

Kompetenzen, die Sie nach Abschluss beherrschen

Konflikterkennung

Konfliktsituationen frühzeitig erkennen, analysieren und professionell mit differenzierten Konfliktsituationen umgehen.

Mediative Kompetenz

Grundlagen und Instrumente der Mediation verstehen und in der Praxis kompetent anwenden können.

Führungskompetenz

Mediative Techniken in Führungs- und Leitungspositionen umsetzen und Konfliktmanagementsysteme aufbauen.

Persönliche Entwicklung

Stärkung der persönlichen Konfliktlösungs- und Steuerungskompetenz für berufliche und private Anwendung.

Organisationsberatung

Organisationen im Bereich Konfliktprävention erfolgreich managen und Konfliktmanagementsysteme installieren.

Systemkompetenz

Konfliktmanagementsysteme und Mediationsverfahren systematisch aufbauen und professionell steuern.

Mediationskriterien und Haltung

Grundlegende Prinzipien, die in der Ausbildung vermittelt werden

Empathisches Zuhören

Aktives, verständnisvolles Zuhören als Grundlage erfolgreicher Mediation.

Äquidistanz

Gleichmäßige Distanz zu allen Konfliktparteien als neutrale*r Vermittler*in.

Empowerment

Stärkung der Eigenverantwortung und Handlungsfähigkeit aller Beteiligten.

Freiwilligkeit

Teilnahme aller Parteien erfolgt freiwillig und kann jederzeit beendet werden.

Vertraulichkeit

Absolute Verschwiegenheit über alle Inhalte des Mediationsverfahrens.

Strukturiertes Verfahren

Systematisches Vorgehen nach bewährtem Phasenmodell der Mediation.

Machtbalance

Aktiver Ausgleich von Machtungleichgewichten zwischen den Parteien.

Realisierbare Lösungen

Entwicklung praktikables, nutzbringender Vereinbarungen für alle Beteiligten.

Aufnahmekriterien

Aufnahmekriterien

Voraussetzungen für die Teilnahme

Für die Teilnahme an unserer Mediatorenausbildung gelten folgende Mindestanforderungen:

  • Abgeschlossene Berufsausbildung
  • Zweijährige Berufserfahrung
  • Praxis in einer Beratungstätigkeit
  • Mindestalter von 25 Jahren
  • Teilnahme am Informationsnachmittag

Die definitive Aufnahme erfolgt durch die Lehrgangsleitung nach persönlichem Gespräch.

Kosten und Zahlungsmodalitäten

Transparente Preisgestaltung und flexible Zahlungsoptionen

Vollausbildung
  • 365 Einheiten Ausbildung
  • 3-semestrige Ausbildung
  • Lehrgangsunterlagen inklusive
  • Prüfungsgebühren inklusive
  • Betreuung der Diplomarbeit

8.000

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Quellberufe
  • Anrechenbarkeit nach Anlage 2-4
  • Verkürzte Ausbildung
  • Für Rechtsanwälte, Berater
  • Reduzierte Stundenzahl
  • Vollwertiges Zertifikat

5.333

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Zahlungsmodalitäten

Anmeldung

Bei der Anmeldung ist eine Gebühr von € 800,- zu entrichten.

Semesterbeiträge

Jeweils zu Semesterbeginn ist ein Semesterbeitrag von € 2.666,70 im Voraus zu entrichten.

Der Semesterbeitrag für das 1. Semester reduziert sich um die Anmeldegebühr auf € 1.866,70.

Stornierungsbedingungen

Eine Stornierung der Anmeldung ist nur schriftlich möglich.

Bis Anmeldeschluss: Anmeldegebühr verfällt
Nach Anmeldeschluss: 50% der Lehrgangskosten fällig
Nach Beginn: Gesamte Teilnahmegebühr fällig

Ein/e geeignete/r Ersatzteilnehmer*in kann genannt werden.

Qualitätssicherung und Transparenz

Kontinuierliche Verbesserung durch Feedback

Besonderen Wert legen wir auf eine durchgängige persönliche Begleitung durch den pädagogischen Lehrgangsleiter Thomas Laggner, einem langjährig erfahrenen Mediator und Lehrtrainer.

Qualitätssicherung durch:

  • Vierteljährliche Ausbilder*innen-Konferenzen
  • Auswertung der Feedback-Bögen nach jedem Seminar
  • Teilnehmer*innen-Vertreter in Konferenzen
  • Supervisorische Begleitung des Gruppenprozesses
Qualitätssicherung

Eintragung in die Mediator*innenliste

Der Weg zur offiziellen Anerkennung als eingetragene*r Mediator*in

Wichtiger Hinweis zur BMJ-Eintragung

Absolvent*innen unseres Lehrganges haben nicht automatisch als eingetragene Mediator*innen abgeschlossen, sondern erst durch:

1. Antrag beim BMJ

Einreichung der erforderlichen Unterlagen beim Bundesministerium für Justiz

2. Offizielle Eintragung

Mitteilung der erfolgten Eintragung in die Liste der Mediator*innen durch das BMJ

Wir unterstützen Sie gerne bei diesem Prozess!

Beratung zur BMJ-Eintragung

Haben Sie Fragen zu unserer Ausbildungsstruktur?

Lassen Sie uns alle Details zu Aufnahmekriterien, Kosten und Ablauf persönlich besprechen. Transparenz und Qualität stehen bei uns an erster Stelle!